Hinweise zu Veranstaltungen in der Pfarreiengemeinschaft Freren
(Stand Dezember 2021)
• Die aktuellen Vorgaben der Bundeslandes Niedersachsen und des Landkreis Emsland (Allgemeinverfügungen) müssen eingehalten werden.
• In allen Gebäuden der Kirchengemeinde (ausgenommen Kirchengebäude) gilt die 2 G Regel (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren sowie Kinder und Jugendliche, die im Rahmen des verbindlichen Schul-Testkonzepts regelmäßig getestet werden)
• Alle Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte sind beim Verantwortlichen anzumelden
• Vorbeugende Hygienemaßnahmen wie Abstand halten, Händehygiene, Mund-Nasen-Bedeckung, Lüften sind von allen Anwesenden strikt einzuhalten.
• Es gelten die allgemeinen Regelungen nach Infektionsschutzgesetzt bezüglich der Personenanzahl. Der Veranstaltungsverantwortliche trägt die Verantwortung zur Einhaltung angemessener Abstände sowie der Hygienevorschriften.
• In geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske (ausgenommen Kinder unter 6 Jahre/ darüber bis 14 Jahre: einfache Maske) sofern der Sitzplatz nicht eingenommen ist oder der Abstand von 1,5 Metern zu einer unbekannten Person nicht eingehalten werden kann.
• Bei Veranstaltungen, Sitzungen oder Zusammenkünften erfolgt die Datenerhebung sowie Kontrolle der 2 G Regel durch den Verantwortlichen. Abgabe der Besucherlisten im Pfarrbüro Freren. Aufbewahrung drei Wochen. Löschung nach spätestens vier Wochen.
• Möglichkeiten der Verköstigungen sind nur bei Vorlage eines durch die Kommune genehmigtes Hygienekonzept möglich. Zudem keine Selbstbedienung.