Deine Stimme gerade jetzt - Gremienwahlen am 05./06. November 2022
Die Wahl zu den Pfarrgemeinderäten und Kirchenvorständen im Bistum Osnabrück findet am 05./06. November 2022 statt.
Wählen dürfen grundsätzlich alle Mitglieder einer Kirchengemeinde, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahmen gibt es beim Familienwahlrecht). Wer 16 und älter ist, kann sich auch in den Pfarrgemeinderat wählen lassen. Für die Mitarbeit im Kirchenvorstand muss man dagegen 18 Jahre alt sein.
Wer am Wahltag nicht vor Ort ist, kann auch zu den PGR- und KV-Wahlen die Briefwahl beantragen.
Über die genauen Wahlmodalitäten, wie Ort und Öffnungszeiten der Wahllokale oder Veranstaltungen zur Wahl, informiert die jeweilige Pfarrgemeinde frühzeitig.
Weitere Informationen und Flyer zu den Gremienwahlen sind auf der folgenden Internetseite des Bistums zu finden:
https://www.deinestimme-gerade.jetzt/wahlwerbung/materialien-zur-werbung/
Der Pfarrgemeinderat nimmt teil an der Leitungsaufgabe der Kirchengemeinde. Er stellt die Weichen für ein lebendiges Gemeindeleben und setzt sich dafür ein, möglichst viele zu beteiligen. Er nimmt gesellschaftliche Veränderungen wahr und entwickelt Ideen, wie die Kirche den Menschen heute nahe sein kann. Er arbeitet eng mit dem Pastoralteam, dem Kirchenvorstand und, wo vorhanden, dem ehrenamtlichen Gemeindeteam zusammen.
Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Er ist zuständig für ihre finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten. Insbesondere stellt er den Haushalt auf und berät und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten. So stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge – insbesondere der pastoralen Arbeit des Pfarrgemeinderates – sicher.