„Gedanken des Pfarrers“ – Gottesdienstordnung beim Urlaub
eines Priesters
Es kommt jetzt die
Urlaubszeit, auch Pastor Höckelmann und ich werden im Urlaub sein. Somit ist es
notwendig, dass nicht in allen Kirchen jeden Samstag/Sonntag Messfeiern sein
können. Natürlich kann ein Priester auch keine Bilocation, also dass man zur
selben Zeit an zwei Orten ist, aber es gibt auch rechtliche Vorgaben: ein
Priester darf werktags nur eine Eucharistie feiern, am Wochenende drei. Das
schöpfen wir schon mehr als aus. Und dazu kommt ja auch, dass die
Beerdigungsmessfeiern unberechenbar und nicht vorhersehbar sind.
Wir bitten Sie,
gegebenenfalls zur Eucharistie in die Nachbargemeinde zu fahren oder unser
Streaming-Angebot zu nutzen.
Sollten
Messintentionen für Messfeiern bestellt sein, die entfallen, werden diese automatisch
auf den nächsten Gottesdienst in der betreffenden Kirche verlegt. Wir Priester
sind nicht bequem oder gar faul, doch wir möchten gesund bleiben und die Hl.
Messe als Höhepunkt und nicht als Alltäglichkeit in großer Zahl erleben.
Die Einschränkungen
werden voraussichtlich vom 27.Mai für eine Woche und vom 04. Juli für sieben
Wochen gelten. Wir bitten um Verständnis!
Pfr. D. Schöneich
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St. Andreas, Andervenne
Goldstr. 15; D-49832 Freren; Tel. 05902/314
Letzte Aktualisierung am 22.04.2013.
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