• Die aktuellen Vorgaben der Bundeslandes Niedersachsen und des Landkreis Emsland (Allgemeinverfügungen) müssen eingehalten werden.
• In allen Gebäuden der Kirchengemeinde (ausgenommen Kirchengebäude) gilt die 3 G Regel (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren sowie Kinder und Jugendliche, die im Rahmen des verbindlichen Schul-Testkonzepts regelmäßig getestet werden)
• Alle Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte sind beim Verantwortlichen anzumelden
• Vorbeugende Hygienemaßnahmen wie Abstand halten, Händehygiene, Mund-Nasen-Bedeckung, Lüften sind von allen Anwesenden strikt einzuhalten.
• Es gibt keine Einschränkung bezüglich der Personenanzahl, soweit der Abstand gewahrt ist. Alle Räumlichkeiten sind mit einer max. Personenanzahl bei 1,5 m Abstand ausgewiesen. Der Veranstaltungsverantwortliche trägt bei Mehrauslastung die Verantwortung zur Einhaltung angemessener Abstände und der Hygienevorschriften.
• In geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (ausgenommen Kinder unter 6 Jahre/ darüber bis 14 Jahre: einfache Maske) sofern der Sitzplatz nicht eingenommen ist oder der Abstand von 1,5 Metern zu einer unbekannten Person nicht eingehalten werden kann.
• Bei Veranstaltungen, Sitzungen oder Zusammenkünften erfolgt die Datenerhebung sowie Kontrolle der 3 G Regel durch einen Verantwortlichen. Abgabe der Besucherlisten im Pfarrbüro Freren. Aufbewahrung drei Wochen. Löschung nach spätestens vier Wochen.
• Möglichkeiten der Verköstigungen sind nur bei Vorlage eines durch die Kommune genehmigtes Hygienekonzept möglich. Zudem keine Selbstbedienung.
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St. Vitus, Freren /
St. Servatius, Beesten /
St. Georg, Thuine /
Unbefleckte Empfängnis Mariens Suttrup-Lohe /
St. Antonius-Abt, Messingen /
St. Andreas, Andervenne
Goldstr. 15; D-49832 Freren; Tel. 05902/314
Letzte Aktualisierung am 22.04.2013.
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