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Auflagen für Gottesdienste in der Pfarreiengemeinschaft Freren AKTUALISIERT am 25.01.2021


Auflagen/Maßnahmen zur Feier von Gottesdiensten in der Pfarreiengemeinschaft Freren 


 


AKTUALISIERT AM 25.01.2021

 

1. Der Zugang zu den Gottesdiensten ist immer noch begrenzt. Ab sofort gilt jedoch nur noch eine Abstandsregelung, die zu anderen Gottesdienstbesuchern eingehalten werden muss. Diese beträgt mindestens 1,50 m zu anderen Personen. 

Angehörige eines Haushalts dürfen zusammensitzen. In Niedersachsen gilt entsprechend § 2 Abs. 1 der Landesverordnung, dass sich jede Person außerhalb der eigenen Wohnung nur allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit Personen aus einem gemeinsamen Hausstand sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahre aufhalten. Begleitpersonen der Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, werden nicht eingerechnet. Eine weitere Person ist zulässig, soweit dieser Dritte im Sinne des § 1684 Abs. 4 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist (Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder ein Verein, der bestimmt, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt).

Jede Person hat nach § 2 Abs. 2 der Landesverordnung in der Öffentlichkeit, in den für einen Besuchs- oder Kundenverkehr geöffneten Einrichtungen und Veranstaltungen jeglicher Art sowie in den in der niedersächsischen Corona-Verordnung geregelten Fällen soweit möglich einen Mindestabstand von 1,50 m zu jeder anderen Person einzuhalten (Abstandsgebot). Kann eine Person das Abstandsgebot in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel nicht nur vorübergehend nicht einhalten, hat sie eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das Abstandsgebot gilt nach § 2 Abs. 3 nicht (Auszug aus der Nds. Verordnung): • gegenüber Personen im Sinne des § 2 Abs. 1 der Nds. Landesverordnung • im Rahmen von Angeboten der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII. Betreiber bzw. Veranstalter haben entsprechend § 2 Abs. 4 der Landesverordnung auf die Pflicht der Einhaltung des Abstandsgebots hinzuweisen und auf die Einhaltung dieser Pflicht hinzuwirken.

Weiterhin hängen in den Kirchen Anmeldelisten aus, in die sich jeder für die Gottesdienste an den Sonn- und Feiertagen eintragen soll.

Wir bitten Einzelpersonen darum, sich mit Name und Vorname einzutragen. Für Angehörige eines Haushalts reicht es, sich mit einem Eintrag pro Haushalt und dann mit der Zahl der aus dem Haushalt kommenden Personen anzumelden. (Bsp.:  Fam. Meyer,  4 Personen)

Für die Eucharistiefeiern an Werktagen ist keine Anmeldung erforderlich.

Weiterhin gilt sowohl für Eucharistiefeiern an Sonntagen und Werktagen Punkt 4!

 

2. Zugang zur Kirche nur durch einen Eingang (in St. Andreas Andervenne Seiteneingang, in St. Servatius Beesten am Ehrenmal, in St. Vitus Freren durch den Turm, in St. Antonius Messingen durch den Turm, in Unbefleckte Empfängnis Mariens Suttrup durch den Turm, in St. Georg Thuine Seiteneingang Parkplatzseite)

 

3. Am Eingang der Kirche müssen sich alle Gottesdienstbesucher die Hände desinfizieren. Desinfektionsmittelspender sind vorhanden. Außerdem ist während des Aufenthalts in der Kirche die ganze Zeit eine medizinische Maske zu tragen. Ein Ordnerdienst wird dies kontrollieren und ggf. einen Platz in der Kirche zuweisen. 

 

4. Am Eingang der Kirche wird ein Körbchen stehen, in das jeder Gottesdienstbesucher einen Zettel mit seinem Namen, Adresse und seiner Telefonnummer einzulegen hat. Dies wird vom Ordnerdienst kontrolliert.                                                                                                                                                      Da es vor allem zu den Sonntagsgottesdiensten größeren Zulauf gibt, bitten wir unbedingt an diesen Zettel zu denken, da sich sonst größere Warteschlangen bilden, bei denen der Abstand evtl. nicht eingehalten werden kann und somit das Infektionsrisiko erhöht wird!  Wer keinen Zettel mitbringt, wird vom Ordnerdienst in eine Liste eingetragen. Im Bedarfsfall ist so eine Nachvollziehbarkeit der Kontakte für die Gesundheitsbehörden gewährleistet. Die Angaben werden 21 Tage durch die Kirchengemeinde aufbewahrt und dann vernichtet.

 

Ungern weisen wir Gottesdienstbesucher ab. Die Auflagen können dies aber erforderlich machen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie wegschicken müssen, wenn die Gesamtkapazität aufgrund des nicht mehr einzuhaltenden Abstands von 1,50 m erreicht ist.  Der Bischof weist darauf hin, dass es in der derzeitigen Situation für Katholiken keine Verpflichtung zum Besuch von Gottesdiensten im Sinne der Sonntagspflicht gibt. Als Alternative empfiehlt der Bischof die Nutzung medialer Gottesdienste und das persönliche Gebet.


Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, dürfen dem Gottesdienst zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer fernbleiben.

 

5. Personen, bei denen offensichtlich eine akute Atemwegserkrankung und/oder grippeähnliche Symptome vorliegen, werden nicht zu den Gottesdiensten zugelassen.

 

6. Alle Gottesdienstbesucher haben während des Aufenthalts in der Kirche die ganze Zeit eine medizinische Maske zu tragen.

 

7. Die Kirchentüren bleiben für das Eintreten und Verlassen der Kirche geöffnet, damit die Türklinken nicht angefasst werden müssen.

 

8. Die Gläubigen werden gebeten, ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Die seitens der Kirchengemeinden zur allgemeinen Verfügung gestellten Gesangbücher bleiben aus den Auslagen entfernt.

 

9. Gemeinsames Beten ist möglich. Gemeinschaftliches Singen ist nicht gestattet.

 

10. Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht sondern am Ausgang aufgestellt.

 

11. Auf den Friedensgruß per Handschlag wird verzichtet.

 

12. Die Kommunionausteilung erfolgt durch Austeilen auf folgende Art: Wenn der Priester die Kommunion empfängt, sprich er einmal für alle „Der Leib Christi“ und die Gemeinde antwortet „Amen“.

Anschließend legt er einen Nase-Mund-Schutz an und zieht sich Handschuhe an oder desinfiziert sich die Hände. Dann teilt er die Kommunion an alle Hinzutretenden aus, die einen angemessenen Abstand zueinander einhalten. Es findet keine Mund- und Kelchkommunion statt.

 

13. Das Verlassen der Kirche wird durch entsprechende Ansagen, Hinweise und Helfer geregelt.


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